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Liebe Stadtschützinnen und Stadtschützen

Liebe Schützenfreunde

Am Freitag 6. April 2018 haben wir unser ordentliches Gesellschaftsbot im AAL Restaurant Murmatt abgehalten. Ich danke allen welche mit ihrer Anwesenheit das Interesse am Geschehen unserer Gesellschaft gezeigt haben. Es hat mich besonders gefreut, dass wir 31 neue Mitglieder in unserer Gesellschaft willkommen heissen durften. Ich hoffe, dass sich unsere Neumitglieder auch aktiv an den Wettkämpfen in den verschiedenen Disziplinen beteiligen.

Auf Grund ihrer langjährigen Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft durften wir vier Mitglieder zu Gesellschaftsveteranen und für 50 Jahre Mitgliedschaft drei Kameraden zum Freimitglied ernennen.

Die Outdoorschiesssaison läuft seit ein paar Wochen. Unsere Gewehr- und Pistolenschützen haben bereits einige Anässe besucht. Für die teilweise sehr guten Resultate, welche erreicht wurden, gratuliere ich herzlich. Ich erwarte jedoch, dass sich mehr Mitglieder an sportlichen Wettkämpfen beteiligen. Insbesondre bitte ich die neuen Mitglieder sich bei unseren Ressortchefs zu melden und sich aktiv am Gesellschaftsleben zu beteiligen.

Im ausserdienstlichen Schiesswesens findet bald wieder das Eidgenössische Feldschiessen statt. Das Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Ich erwarte, dass mehr Stadtschützinnen und Stadtschützen daran teilnehmen. Mitmachen kommt vor dem Rang! Mit einer grossen Zahl an Teilnehmern können wir zeigen, dass das Schiessen breit abgestützt ist und eine grosse Tradition hat. Mit einer gesamtschweizerischen Steigerung der Teilnehmer können wir auch ein Signal setzen und zeigen, dass breite Kreise zur Schützentradition und zu den Werten unseres Landes stehen.

Zum neuen EU Waffenrecht. Wir müssen uns wehren! Ich könnte hier viel dazu schreiben. Ich beschränke mich auf einen Teil davon. Vom vorliegenden Bundesbeschluss ist die breite Masse der Schützinnen und Schützen in der Ausübung ihres Hobbys direkt und massiv betroffen. Der Entwurf des Bundesrats sieht in Entsprechung der EU-Richtlinie vor, die Sturmgewehre 90 und 57 von der Kategorie B (bewilligungspflichtig) in die Kategorie A (verboten) umzuteilen. Die Sturmgewehre 90 und 57 sind sowohl als ehemalige Ordonnanzwaffen (die von einer Serie- zu einer Halbautomatik-Waffe umgebaut wurden; neu in der Kategorie A6) als auch in ihrer zivilen Version (halbautomatische Waffe ab Werk; neu in der Kategorie A7) das mit Abstand am meisten genutzte Sportgerät. Auf einen Schlag wären zehntausende Schützinnen und Schützen im Besitz einer grundsätzlich verbotenen Waffe, die sie nur dank einer Ausnahmebewilligung, die an hohe Auflagen gebunden ist, behalten dürften, wenn überhaupt. Die Erteilung und Überprüfung dieser Ausnahmebewilligun-gen ziehen einen grossen bürokratischen Aufwand nach sich, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Zwar hat der Bundesrat eine Ausnahme für die Übernahme von Ordonnanzwaffen ausgehandelt, diese bezieht sich aber nur auf Armeeangehörige am Ende ihrer Dienstplicht. Alle anderen Sportschützen, die mit einer umgebauten Ordonnanzwaffe oder einer anderen halbautomatischen Waffe mit zu hoher Ladekapazität ihrem Hobby nachgehen, müssen nachweisen, dass sie entweder Mitglied in einem Schützenverein sind oder den Schiesssport regelmässig ausüben. Diese Hürde ist für zahlreiche Gelegenheitsschützen, die beispielsweise nur das Feldschiessen absolvieren, zu hoch. Sie wären gezwungen, ihre Waffe abzugeben. Damit würde der Schweizer Schiesssport in seinen Grundfesten erschüttert. Um den Nationalsport Schiessen zu erhalten, sind Anpassungen im Bundesbeschluss nötig. Eine unserer Forderungen: Alle zum Sport eingesetzten Halbautomaten müssen zu den gleichen Bedingungen wie bis anhin erworben und besessen werden können!! In der nächsten Ausgabe werde ich einer der weiteren Punkte die uns Schützen massiv betreffen etwas genauer umschreiben. Im Moment ist die SIK Nationalrat daran, diese tagt wieder Mitte Mai. Wer also unsere Luzerner Nationalrätin Ida Glanzmann Vizepräsidentin der SIK persönlich kennt, möge doch bitte mit ihr reden, dass Sie sich stark macht für unsere Anliegen.

Zum SSV: Am letzten Wochenende fand die SSV Delegiertenversammlung statt. Diese gab dem Vorstand für die Vorarbeiten eines allfälligen Referendums eine Ausgabenkompetenz von CHF 500'000.-. Der Vorstand wurde auch beauftragt ein Finanzierungskonzept für einen allfälligen Abstimmungskampf auf die nächste DV auszuarbeiten, das heisst künftig soll ein Fond gespiesen werden, bis zu einem Betrag von einer Million, so dass der Verband die Mittel für politische Intervention für den Erhalt des Schiesssportes hat. Weiter wurde ab 2019 ein neues Beitragsmodell einstimmig in Kraft gesetzt. Anstelle des bisherigen Kommunikationsbeitrages wird es einen variablen Beitrag pro Lizenzierten geben. Das heisst neu setzt sich der Vereinsbeitrag aus einem Grundbeitrag von CHF 300.- und einem variablen Beitrag von CHF 10.- pro Lizenzierten zusammen. Die Lizenz für Jugendliche bleibt bei CHF 12.- und für die Aktiven wird dies neu CHF 20.- betragen.

Ich wünsche euch allen weiterhin eine gute Schiesssaison. Beteiligt euch doch aktiv an den verschiedenen Wettkämpfen. <<allewil guet Schuss>>

  

Euer Präsident, Renato Steffen

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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