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Liebe Stadtschützinnen und Stadtschützen

Liebe Schützenfreunde

Am Freitag, 21. April 2023 findet unser Bot im Bannersaal unseres Restaurant Schützenhaus statt. Es freut mich sehr, dass wir auch dieses Jahr am Bot einige neue Mitglieder in unserer Gesellschaft willkommen heissen dürfen. Meldet euch bitte für unser Gesellschaftsbot an, damit wir die Bestellung für das Essen vornehmen können.

Feldschiessen 2023.

Dieses Jahr findet das Feldschiessen am 2. bis 4. Juni statt. Es gibt aber auch die Möglichkeit dies an einem Obligatorisch-Termin zu schiessen. Das FS muss jedoch zuerst geschossen werden. Möglich ist aber auch an einem unserer Training das Feldschiessen und das OP zu absolvieren. Es kann auch noch nach dem offiziellen Feldschiessen bis am 31. August geschossen werden. Ich rufe Gesellschafter, Frauen, Männer und Jugendliche auf das Feldschiessen und das Obligatorische Programm für unsere Gesellschaft zu schiessen. Die Beteiligung an diesen beiden Übungen ist wichtig für das Schiesswesen, diese muss hoch bleiben, damit gewisse Kräfte in unserm Land die Bundesübungen nicht in Frage stellen können.

Breitensportliches Schiessen

Schön wäre auch wenn mehr Mitglieder sich aktiv in unserem schönen Sport beteiligen würden. Gebt euch einen Ruck und meldet euch bei unseren Ressortverantwortlichen. Seit einigen Jahre gibt es auch weitere Disziplinen. Das Auflageschiessen. Das soll ältere Kameradinnen und Kameraden ermöglichen wieder im Schiesssport aktiv zu werden. Auflageschiessen gibt es mit der Luftdruckpistole 10m, mit dem Luftdruckgewehr 10m, mit der Randfeuer oder Freipistole auf 25m Mit dem Kleinkalibergewehr 50m. Also eine grosse Palette die jedem den Wiedereinstig ermöglicht. Es gibt auch schon erste Kantonalschützenfeste die diese Disziplinen anbieten.

Verschärfung des Waffenrechts

Seit einigen Wochen sind etliche Neuerungen in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Anpassungen.

  1. Für jede Übertragung einer Feuerwaffe braucht es eine Schriftlichkeit

(Minimum einen Vertrag / allenfalls zusätzlich eine Ausnahmebewilligung)

Übertragung = normaler Erwerb, Schenkung, Erbe, Gebrauchsleihe, Verkauf, Gewinn, Tausch…

Meldung an kantonales Waffenbüro, damit die Waffe bei der Person ein- oder ausgetragen werden kann. (nur bei privat-privat, ansonsten meldet Händler)

  1. Eigentum und Besitz ist nicht das Gleiche.

Nur natürliche Personen (Menschen) können Waffen besitzen.

Juristische Personen (Firmen, Vereine, …) können keine Waffen besitzen.

Waffen können zum Vereinsvermögen gehören, müssen aber auf einen Menschen registriert sein, welcher die Verantwortung für die Waffen hat

  1. Es gibt 3 Kategorien von Waffen.

Kategorie A verbotene Feuerwaffen

Für den Erwerb oder Handel dieser Waffen ist eine Ausnahmebewilligung klein und ein Waffenerwerbsschein notwendig. In diese Kategorie gehören auch unsere Sturmgewehre Stgw57 und Stgw90, Erwerb, Verkauf Ausleihen müssen dem Waffenbüro mitgeteilt werden.

Seit dem 15.08.2019 gelten halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit einer erhöhten Ladekapazität. ► Pistolen > 20 Schuss, ► Gewehre > 10 Schuss neu auch als verbotene Waffen.

Ausnahme:

Ordonnanz-Sturmgewehre, welche direkt von der Armee bezogen wurden / werden.

Zum Erwerb mit Ausnahmebewilligung klein (ABk)

Für Sportschützen: Ab Ausstellung der ersten ABk entweder der Nachweis einer Vereinsmitgliedschaft oder Schiessnachweis innerhalb der ersten 5 Jahre

Für Sammler: Zusammen mit erstem ABk-Gesuch Sicherheitskonzept und Führen eines Verzeichnisses

Nachmeldung der neu verbotenen Waffen

Die dreijährige Nachmeldefrist ab 15.08.2019 ist abgelaufen. Die Meldepflicht besteht weiter für

-                  zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen

Ausnahme: Ordonnanzwaffen, welche von der Armee direkt an die Privatperson abgegeben wurden

-                  halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit grossen Magazinen

-                  halbautomatische Handfeuerwaffen, die unter 60cm gekürzt werden können

Nach der Meldung gibt es eine Besitzbestätigung durch das Waffenbüro.

Konsequenzen/Strafen bei Nichteinhalten der Meldepflicht

Keine Strafbestimmung vorgesehen; aber die nicht gemeldete, neu verbotene Waffe kann beschlagnahmt werden. Möglichkeit, nach der Beschlagnahme Bewilligung zu beantragen.

Kategorie B bewilligungspflichtige Feuerwaffen

Für den Erwerb oder Handel oder Ausleihe dieser Waffen ist ein Waffenerwerbsschein notwendig. In diese Kategorie gehören auch unsere Pistolen. Erwerb, Verkauf Ausleihen müssen dem Waffenbüro mitgeteilt werden.

Kategorie C Meldepflichtige Feuerwaffen

Für den Erwerb oder Handel dieser Waffen ist ein Vertrag notwendig. In diese Kategorie gehören auch unsere Langgewehre, Karabiner, Kleinkalibergewehre, etc.- Erwerb, Verkauf Ausleihen müssen dem Waffenbüro mitgeteilt werden.

Transport von Waffen

            Keine Waffentragbewilligung ist notwendig:

            - von und zu Kursen (Schiessen, Jagd usw.)

            - von und zu Retablierungsstelle Armee

            - von und zu Waffenhändler

            - von und zu Fachveranstaltungen

            - bei Wohnsitzwechsel

Beim Transport müssen Waffe und Munition getrennt sein. In Magazinen darf sich keine Munition befinden.

Waffenbesitzberechtigung

Dies kann entzogen werden.

Keine Bewilligung bei:

Selbst-/Fremdgefährdung Krankheit, Suchtverhalten, psych. Probleme, …)

wiederholte Einträge im Strafregister

2 Einträge = keine Waffenbesitzberechtigung (ab 2023 Vostra)

Neu sind die kantonale Waffenbüros mit dem Strafregister verbunden. Wenn festgestellt wird, dass ein Waffenbesitzer 2 Strafregistereinträge, egal was, hat, werden die Waffen abgeholt, enteignet.

Erwerb durch Erbgang

Der Erbgang wird behandelt wie ein gewöhnlicher Erwerb:

-           Meldepflichtige Waffen sind dem kantonalen Waffenbüro zu melden.

-           Bewilligungspflichtige Waffen erfordern einen Waffenerwerbsschein / AB klein

-           Verbotene Waffen erfordern eine kantonale Ausnahmebewilligung

Meldefrist 6 Monate

Es gäbe noch weitere Neuerungen, ich habe nur diese umschrieben, die Waffen welche wir für das sportliche Schiessen benutzen, betreffen. Wenn jemand noch Info benötigt, stehe ich zur Verfügung

Restaurant Schützenhaus

Im Interesse unserer Gesellschaft sin und Revolver wir auf euch angewiesen. Ich bitte euch unser Restaurant Schützenhaus für Familien- und Firmenanlässe, oder einfach mal mit euren Partnern oder Familie zu einem schönen Nachtessen zu berücksichtigen. Damit unser neuer Pächter erfolgreich sein kann, braucht es Gäste. Bitte macht Werbung für unser tolles Restaurant.

Erneut ein Hilferuf.

Wir benötigen dringend Kameradinnen und Kameraden, welche bereit sind, sich in unserer Gesellschaft zu engagieren. Im Schützenrat, bei den Ressortleitern und Helfern haben wir Vakanzen. Wer ein wenig seiner kostbaren Zeit für unsere Gesellschaft aufbringen kann, melde sich bitte bei mir oder bei einem unserer Schützenräte.

Die Outdoor-Saison beginnt bald wieder. Für die bevorstehende Saison wünsche ich all unseren aktiven Schützinnen und Schützen <<allewil guet Schuss>> und gute Resultate.

Euer Präsident, Renato Steffen

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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