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Liebe Stadtschützinnen und Stadtschützen
Liebe Schützenfreunde

Zum Schiesssport:
Bereits ist wieder Sommerpause. An vielen Vereinswettkämpfen haben unser Stadtschützinnen und Stadtschützen sehr gute Resultate erzielt. Ich gratuliere allen zu den guten Erfolgen. Seit dem Erscheinen des letzten Stadtschütz gehört auch das eidgenössische Feldschiessen der Vergangenheit an. Erfreulich ist, dass gesamtschweizerisch die Teilnehmerzahl um 2,4% bzw. auf 130'184 Schützinnen und Schützen gesteigert werden konnte. Im Kanton Luzern betrug die Mehrbeteiligung sogar 4.27%. Das Feldschiessen ist nach wie vor der grösste Breitensportanlass in der Schweiz. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Schützinnen und Schützen daran beteiligen, nur so wird es zu einer Manifestation welche zeigt, dass das Schiesswesen durch breite Kreise unsrer Bevölkerung mitgetragen wird.
EU Waffenrecht:
Das Volk hat sich von den fadenscheinigen Schengenargumenten blenden lassen und die EU Waffenrichtlinien angenommen.
Was passiert nun weiter?


Die Anpassungen im Waffenrecht treten ab Mitte August in Kraft.
Bern, 14.06.2019 - Die neuen Regeln im Waffenrecht, die das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 mit 63,7 Prozent der Stimmen angenommen hat, treten am 15. August 2019 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.
Das Schweizer Parlament hatte die Anpassungen am Waffengesetz, mit denen die Schweiz die Anpassung der EU-Waffenrichtlinie umsetzt, im September 2018 beschlossen. In seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 hat der Bundesrat nun die Änderungen an der Waffenverordnung verabschiedet, welche diese Gesetzesanpassungen umsetzen.
Ausnahmebewilligung für Schützen und Sammler
Im Fokus der administrativen Anpassungen stehen halbautomatische Feuerwaffen. Für bestimmte halbautomatische Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 gelten künftig neue Erwerbsvoraussetzungen, sofern sie nicht direkt von der Armee übernommen werden. Die Waffen können von Schützinnen und Schützen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Museen mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden.
Wer bereits eine solche Waffe besitzt, muss nichts machen, ausser die Waffe ist noch nicht in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet. Dann muss er sie innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden. Wichtig: Bei Ordonnanzwaffen, die von einer oder einem Armeeangehörigen direkt mit ihrem Austritt aus der Armee ins Privateigentum übernommen werden, gibt es keinerlei Änderungen.
Administrative Vereinfachungen nach der Vernehmlassung
Nach der Vernehmlassung zur Verordnung, die am 13. Februar 2019 endete, hat der Bundesrat verschiedene Punkte angepasst, die den Anliegen des Schiesswesens entgegenkommen. So hat er entschieden, die Auswechslung eines wesentlichen Bestandteils ohne Einholen einer Ausnahmebewilligung zu erlauben. Werden an ausnahmebewilligungspflichtigen Waffen Reparaturarbeiten vorgenommen, braucht es also keine neue Ausnahmebewilligung.
Die Gebühr für eine Ausnahmebewilligung für eine der halbautomatischen Waffen, um die es geht, hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung von 100 auf 50 Franken gesenkt. Das ist gleich viel wie für einen Waffenerwerbsschein.
Zudem hat der Bundesrat beschlossen, dass die Waffenhändler die neue Meldung an die kantonalen Waffenbüros über Beschaffung, Verkauf oder sonstigen Vertrieb von Feuerwaffen erst ab dem 14. Dezember 2019 machen müssen.
Zwei Massnahmen treten später in Kraft
Noch nicht in Kraft gesetzt werden die neuen Bestimmungen des Waffengesetzes zum Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten und die geänderte Bestimmung des Waffengesetzes für die Markierung von Feuerwaffen. Diese Bestimmungen werden von der Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt, da verschiedene technische Details aktuell auf Schengen-Ebene noch diskutiert werden
Zum Eidgenössischen Schützenfest 2020:
Technisch ist das Fest auf dem Schlitten. Es wird ein gewaltiges Fest bei nebst den 40'000 Schützinnen und Schützen noch weitere 200'000 Besucher erwartet. Das Festzentrum wird in der Kaserne Emmen aufgebaut, direkt daneben wird der Campingplatz und der Platz für Camper eingerichtet. Es wird 4 Wochenlang im Festzentrum eine Armeeausstellung geben und auch ein Defilee auf dem Flugplatz Emmen geben, sowie 2 Flugschauen. Dazu kommen viele Rahmenprogramm wie Theateraufführungen Gilberte de Courgenay, sowie Bandauftritte wie z.B. Oesch’s die Dritten. Dann 4 Wochen lang Public Viewing alle Spiele Fussballeuropameisterschaft. Ebenso einen speziellen offiziellen Tag welcher über die Nacht dauert. Dann jedes Wochenende einen Gottesdienst einer davon mit Bischof Gmür. Auch wird der Samstag- oder Donnerstag im Festzentrum abgehalten, etc.
Wo es noch fehlt:
Wir suchen noch dringend Inserate und Stichsponsoren. Bitte meldet mir, wenn ihr jemanden kennt der sich engagieren will.
Zu den Wahlen im kommenden Herbst:
Unsere National- und Ständeräte werden neu gewählt. Ich bitte euch darum jene bisherigen National- und Ständeräte, welche sich für das EU Waffenrecht, gegen uns eingesetzt und im Parlament gegen uns abgestimmt haben nicht mehr zu wählen!. Das sind im Kanton Luzern von den bisherigen Kandidaten fast alle. Wählt also bitte neue Kandidaten welche zu uns Schützen stehen!.
Zur zweiten Saison Saisonhälfte
Ich wünsche all unseren Schützinnen und Schützen <guet Schuss> und viele Erfolge.

Euer Präsident, Renato Steffen

Schützengesellschaft der Stadt Luzern, Hochdorferstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

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